
Der untaugliche Versuch ist ein Begriff aus dem Allgemeinen Teil des deutschen Strafrechts. Damit wird der Versuch einer Straftat bezeichnet, der von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, weil der Täter sich entweder eines untauglichen Tatmittels (z.B. Spielzeugpistole) bedient, sich ein untaugliches Tatobjekt (z.B. „Mord an einer Leiche“;...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Untauglicher_Versuch

Von einem untauglichen Versuch spricht man, wenn die vom Täter vorgestellte und seinem Vorsatz umfasste Tat aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zum Erfolg führen kann. Die Untauglichkeit kann sich dabei auf das Tatsubjekt (umstritten, siehe unten), das Tatobjekt oder das Tatmittel beziehen. Aus § 23 Abs. 3 StGB ergibt sich, dass a...
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https://www.lexexakt.de/glossar/untauglicherversuch.php
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